10. Oktober 2024

Fehlstellung nach Radiusfraktur

Druckversion als PDF Häufig gestellte Fragen Radiuskorrektur Ellenverkürzung

Bei einem handgelenksnahen Speichenbruch kann es zu einer erheblichen Verschiebung der Bruchenden kommen. Häufigste Form der Fehlstellung ist die zur Streckseite hin gerichtete Abkippung des Gelenkanteils und damit der Hand gegenüber dem Unterarm.

Rechts ein normales Handgelenk im seitlichen Röntgenbild. Links ist der Gelenkanteil in das Schaftfragment eingestaucht.

Bedingt ist dies dadurch, dass die streckseitigen Bruchenden ineinandergeschoben werden. Zusätzlich oder alternativ kann jedoch auch zu einer beugeseitigen Verkippung oder auch zu einer Fehlstellung innerhalb der Gelenkfläche kommen. Bei der Erstbehandlung wird eine Fehlstellung nach Möglichkeit beseitigt. Dies geschieht durch eine Einrichtung des Bruches (Reposition) und Gipsruhigstellung oder auch durch eine operative Fixierung. Wird die primäre Fehlstellung bei der Erstbehandlung nicht beseitigt, bleibt sie nach der Ausheilung bestehen. Möglich ist auch, dass eine anfangs gut eingerichtete Fraktur im Gipsverband allmählich wieder in die ursprüngliche Fehlstellung gerät. Nach einer operativen Behandlung mit stabiler Osteosynthese ist die Entwicklung einer solchen sekundären Fehlstellung eher selten.

Die typische Fehlstellung nach einem Speichenbruch ist die Verkippung der Gelenkfläche zum Handgelenk zur Streckseite hin. Die Einstauchung der Fragmente bewirkt eine relative Verkürzung der Speiche gegenüber der Elle. Reichte die Fraktur in die Gelenkfläche der Speiche hinein, kann dies eine Unebenheit der Gelenkfläche zur Folge haben.

In Fehlstellung verheilter Speichenbruch

Eine starke streckseitige Verkippung der Speiche führt primär zu einer Verminderung der Beugefähigkeit des Handgelenks. Zusätzlich resultiert eine Mehrbelastung der Knorpelfläche an der Streckseite. Im Laufe der Jahre nach der Ausheilung entsteht durch diese Fehlbelastung der streckseitigen Anteile der Speichengelenkfläche ein vorzeitiger Verschleiß der Knorpelflächen (Arthrose).

Eine relative Überlänge der Elle durch Verkürzung der Speiche beeinflusst die Unterarmdrehung, die im Gelenk zwischen Elle und Speiche stattfindet. Häufig sind Beschwerden an der Außenseite des Handgelenkes in Höhe des Ellenkopfs, insbesondere bei Drehbewegungen. Mit der Zeit kann es zu einer Schädigung des hier befindlichen Knorpels (Diskus triangularis) kommen. Eine Fehlstellung innerhalb des Gelenkes mit Verschiebung von Gelenkflächenanteilen gegeneinander hat einen fortschreitenden Knorpelabbau (Arthrose) zur Folge.

Nach Stellungskorrektur

Behandlung

Wird eine relevante Fehlstellung festgestellt, die zu einer funktionellen Beeinträchtigung oder Beschwerden führt, kann eine operative Korrektur der Fehlstellung angestrebt werden. Hinsichtlich der Arthroseentwicklung sollte diese nicht zu spät und nach Möglichkeit im ersten Jahr nach der Verletzung durchgeführt werden. Die Art der Korrektur und der Zeitpunkt sind individuell von der Fraktursituation abhängig. Grundsätzlich gilt: Sowohl die frakturbedingte Fehlstellung als auch eine Funktionseinschränkung können bei einem früheren Eingriff besser korrigiert werden.

Liegt das Problem bei der relativen Überlänge der Elle und ist keine relevante Fehlstellung der Speiche vorhanden, ist die Verkürzung der Elle die einfachere Lösung. Besteht gleichzeitig eine Fehlstellung der Speiche, meist in Form einer Verkippung, ist eine Stellungskorrektur unter Verlängerung der Speiche notwendig.

Bei der Verkürzung der Elle wird eine schmale Knochenscheibe herausgetrennt. Die Knochenflächen werden aufeinander gestellt und mit einer speziell hierfür entwickelten Platte fixiert.

Die Korrektur der Speiche besteht aus mehreren Schritten. Der Knochen wird im Bereich der ehemaligen Frakturzone getrennt und Fragmente werden auseinandergezogen. Die ursprüngliche Stellung wird hierdurch weitestgehend wiederhergestellt. Die durch die Verlängerung der Speiche resultierende Knochenlücke wird mit Knochengewebe von anderer Körperstelle gefüllt, vornehmlich vom vorderen Beckenkamm. Eine am Knochen angeschraubte Metallplatte sichert das Ergebnis bis zur knöchernen Heilung.

Besser als eine sekundäre Korrektur einer fehlverheilten Speiche ist in den meisten Fällen eine adäquate Erstbehandlung der Fraktur, bei der die Integrität und Form der Speiche wiederhergestellt wird. Eine spätere Korrektur nach Heilung in Fehlstellung ist immer der größere Eingriff, auch wenn mit der Verwendung moderner („winkelstabiler“) Osteosyntheseplatten die Größe des Eingriffes und die Menge der notwendigen Knochenübertragung stark reduziert werden konnte. Gleichwohl ist die Behandlungsdauer länger als nach einer operativen Behandlung einer frischen Fraktur. Eine Korrektur bleibt daher denjenigen Fällen vorbehalten, bei den ein optimales Ergebnis im Rahmen der Erstbehandlung nicht erzielt werden konnte. Ist dies jedoch eingetreten, sollte die Korrektur möglich frühzeitig durchgeführt werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die primäre Heilung noch nicht abgeschlossen war.

Empfehlung

Die Möglichkeit einer operativen Korrektur einer gravierenden Fehlstellung der Speiche nach einer Fraktur sollte frühzeitig abgeklärt und eventuell durchgeführt werden. Besteht die Fehlstellung über Jahre, sind die Aussichten unsicher.