19. März 2024

Ganglion (Überbein)

Druckversion als PDF Häufig gestellte Fragen

Ein Ganglion ist kein Tumor, sondern eine mit Gleitflüssigkeit gefüllte Ausstülpung eienr Gelenkkasel oder Sehenscheide.

Ganglion („Überbein“) an typischer Stelle am Handrücken

Bei den meisten Verdickungen an der Hand handelt es sich um flüssigkeitsgefüllte Zysten, medizinisch als „Ganglion“, umgangssprachlich als „Überbein“ bezeichnet. Der Begriff „Zyste“ bezeichnet einen flüssigkeitsgefüllten Hohlraum; es handelt sich dabei um eine Ausstülpung aus einem Gelenk oder einer Sehnenscheide. Sie enthält Gleitflüssigkeit, die von der Gelenkinnenhaut oder der Sehnenscheide nachgebildet wird.

Ganglien können aus einer ansonsten völlig intakten Sehnenscheide oder einer unveränderten Gelenkkapsel hervorgehen. Am Handgelenk existieren typische Lokalisation für die Entstehung eines solchen Ganglions. Es handelt sich um Bezirke der Gelenkkapsel zwischen hier verlaufenden Handgelenksbändern, bei denen die Gelenkinnenhaut zwischen den Bändern nach außen hindurchtreten kann.

In anderen Fällen besteht eine Schädigung der Gelenkkapsel bei einer Arthrose, die dann zur Entwicklung eines Ganglions führt.

Manche Ganglien beginnen im Gelenkinnenraum und entwickeln sich von hier aus durch die Gelenkkapsel langsam zum Unterhautgewebe.

Die Symptome eines Ganglions sind unterschiedlich. Manche Ganglionzysten sind vollständig beschwerdefrei. In anderen Fällen können Schmerzen bei Belastung oder extremen Gelenkausschlägen auftreten. Die Intensität der Beschwerden hängt dabei nicht von der Größe des Ganglions ab. Auch kleine Ganglien, die äußerlich nicht zu tasten und nur im Kernspintomogramm zu sehen sind („okkultes Ganglion“), können Beschwerden bei Belastung hervorrufen.

Bestehen relevante Schmerzen im Verbindung mit einem Ganglion, ist immer zu prüfen, ob eine andere Ursache für die Beschwerden vorliegt wie etwa eine Arthrose im betroffenen Gelenkbereich.

Ganglion im Kernspintomogramm („MRT“)

Ein Ganglion kann in den meisten Fällen durch eine körperliche Untersuchung festgestellt werden. Zur vollständigen Untersuchung gehört eine Röntgenuntersuchung des Skeletts. Eine eventuelle Arthrose oder Zysten innerhalb der Handwurzelknochen können hier als mögliche Ganglion Ursache festgestellt werden.

Bei typischer Lokalisation sind keine weiteren Untersuchungen notwendig. Ist der Befund untypisch, ist eine weitere Abklärung durch Kernspintomografie (MRT) sinnvoll und notwendig; dies ist im Einzelfall individuell zu entscheiden.

Ein Ganglion ist im medizinischen Sinn harmlos. In der Regel nimmt es allmählich an Größe zu. Die im Ganglion enthaltene Flüssigkeit steht mit dem Gelenk in Verbindung. In manchen Situationen kann die Größe des Ganglions auch abnehmen oder es kann auch ohne eine Therapie vollständig verschwinden.

Die Behandlung eines Ganglions ist im medizinischen Sinn nicht zwingend notwendig und wird bei Beschwerden oder auch aufgrund optischer Aspekte durchgeführt. Sie zielt auf die vollständige Beseitigung des Ganglions. Wird es punktiert, fällt es in sich zusammen, um dann allmählich wieder zur alten Größe anzuwachsen.

Manche Ganglien können arthroskopisch (durch eine Gelenkspiegelung)  entfernt werden. Hierzu gehören besonders kleine Ganglien des Handgelenks, die äußerlich schlecht zu tasten sind und nur durch Kernspintomografie nachgewiesen werden können („okkultes Ganglion“). Bei der arthroskopischen Behandlung wird die Verbindung zum Gelenk von innen entfernt, das Ganglion damit ausgetrocknet. Eine Arthroskopie ist immer dann angebracht, wenn das Ganglion nicht die einzige Ursache der Handgelenksbeschwerden darstellt und mit der Arthroskopie andere krankhafte Veränderungen m Handgelenk diagnostiziert oder behandelt werden sollen.

Bei der operativen Entfernung wird das gesamte Ganglion mitsamt seiner Verbindung zum Gelenk von außen entfernt.

Aussichten

Aber auch nach einer vollständigen – arthroskopischen oder operativen – Entfernung kann ein Ganglion mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit an gleicher Stelle erneut auftreten.

Letzte Aktualisierung: 8.1.2024