27. April 2024

Ambulant oder Stationär

Nach einer ambulant durchgeführten Operation kann man die Einrichtung am gleichen Tag wieder verlassen, auch dann, wenn die Operation in Narkose durchgeführt wird. Nach einer stationären Operation bleibt man zumindest für eine Nacht im Krankenhaus.

Sehr viele Eingriffe an der Hand können ambulant durchgeführt werden. Dazu gehören Operationen bei Karpaltunnelsyndrom, bei schnellendem Finger, Dupuytren ‘scher Erkrankung, bei Arthrosen, Frakturversorgungen und Materialentfernungen.  Ob ein Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wird, hängt von mehreren Kriterien ab. Diese betreffen zum einen den Eingriff selbst und zum anderen eventuell vorliegende Vorerkrankungen.

In der Praxis Osterstrasse sind zwei für Operationen in Vollnarkose ausgestattete Operationsräume und ein Aufwach- und Beobachtungsbereich vorhanden. Sie bleiben nach der Operation, bis Sie sich fit fühlen und alle organisatorischen Fragen gelöst sind.

Stationäre Eingriffe kann ich in der Facharztklinik Hamburg durchführen. Hier sind die technischen Voraussetzungen für komplizierte Eingriffe gegeben. Sie bleiben im Krankenhaus, solange es im Sinne von Erkrankung und Operation oder aufgrund Ihres Allgemeinzustands notwendig ist. Die Nachbehandlung nach der Entlassung findet wieder im MVZ Chirurgie-Osterstrasse statt.

Entscheidungskriterien

Bei kleinen und mittelgroßen operativen Eingriffen an der Hand besteht nur ein geringes Risiko, dass in der Nacht nach der Operation gravierende Komplikationen auftreten. Damit ist auch das Risiko gering, dass ärztliche Maßnahmen erforderlich sind. Nach der Operation wurden ausreichend Schmerzmittel und eventuell sonstige Medikamente wie Antibiotika mitgegeben oder rezeptiert. Der Verband wurde so angelegt, dass bis zum vorgesehenen Verbandwechsel am kommenden Tag mit Wahrscheinlichkeit keine Maßnahmen erforderlich sind. Sollte doch einmal ein Problem bestehen, haben wir sie informiert, wie die sich helfen können.

Bei komplizierten und größeren Operationen kann dies anders sein: Gelegentlich treten nach der Operation Probleme auf, die zügige Maßnahmen erfordern. Hierzu gehören einmal ein zu enger Verband oder auch eine Absonderung oder Nachblutung. Bei bestehender Blutverdünnung können Maßnahmen zur Blutstillung angebracht sein. Auch ist der Schmerzmittelbedarf bei größeren Eingriffen weniger gut kalkulierbar und der Medikamentenbedarf kann höher sein. Bei größeren handchirurgischen Eingriffen ist es daher grundsätzlich sicherer, zumindest die erste Nacht im Krankenhaus zu verbringen. Eine besondere Thematik besteht immer dann, wenn Eingriffe unter Blutverdünnung durchgeführt werden und diese zur Operation nicht vollständig abgesetzt werden kann.

Sofern keine gravierenden Vorerkrankungen vorliegen, sind die meisten handchirurgischen Eingriffe sind für den Körper insgesamt wenig belastend. Der Allgemeinzustand wird kaum beeinträchtigt, negative Auswirkungen auf Kreislauf kaum zu befürchten. Liegen jedoch schwerwiegende Vorerkrankungen vor, kann es notwendig sein, nach einer Vollnarkose über Nacht im Krankenhaus zu bleiben. Hierzu gehören eine Herzrhythmusstörung oder ein schlecht einstellbarer Diabetes mellitus oder auch einmal ein Schlaf-Apnoe Syndrom. Hier ist zumindest eine Überwachung ratsam, um bei Problemen zeitnah reagieren zu können.

Weniger entscheidendes Kriterium ist die Art der Betäubung: Auch nach Eingriffen unter Vollnarkose können ambulant durchgeführt werden. Man soll jedoch nach einer Vollnarkose bis zum nächsten Tag in Begleitung sein.

Für geplante Handoperationen sind organisatorische Vorkehrungen notwendig: Wie kommt man zur Praxis und wie wieder nach Hause. Mit der operierten Hand sind viele Dinge des Haushalts erschwert und sollten vor dem Eingriff geregelt sein. Dies betrifft auch die Nachsorge und geplante Termine zur Wiedervorstellung.

Grundsätzlich sollte man wissen, wie man sich im Falle unerwarteter Komplikation verhält und wo man Hilfe bekommen kann.

Bei der Entscheidung, ob ambulant oder stationär operiert wird, hat der Arzt nicht die alleinige Entscheidungsbefugnis. Der Gesetzgeber hat diejenigen Eingriffe aufgelistet, die ambulant durchzuführen sind und bei denen eine stationäre Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht vergütet wird. Liegt eine solche Situation vor, und es gibt medizinische Gründe gegen eine ambulante Behandlung, soll dies nach Möglichkeit im Vorfeld mit der Krankenkasse geklärt werden.

Fragen Sie in der Sprechstunde danach!

Letzte Aktualisierung: 8.1.2024