19. März 2024

Untersuchungsverfahren

Labor, Röntgen, Sonografie, Computertomografie und Kernspintomografie

Viele handchirurgische Erkrankungen und Verletzungen können durch eine einfache körperliche Untersuchung diagnostiziert werden. In anderen Situationen sind Labor- und so genannte bildgebende Untersuchungen notwendig.

Vor jeder Therapie steht die Diagnose. Am Anfang der Diagnosestellung steht die Erhebung der Vorgeschichte. Bringen Sie alle Befunde mit zur Sprechstunde, auch wenn Sie keinen Zusammenhang zur Erkrankung der Hand vermuten. Auf die Erhebung der Vorgeschichte folgt die körperliche Untersuchung. Aufgrund deren Ergebnis kann sich die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen ergeben. Im Besonderen gehören dazu die sogenannten bildgebenden Verfahren und auch Laboruntersuchungen.

Bei den meisten Verletzungen und Erkrankungen der Hand ist die einfache Röntgenaufnahme die bildgebende Basisuntersuchung.  

Röntgenbild eines gesunden Handgelenks

Die „einfache“ Röntgenaufnahmen blickt „durch die Hand“. Abgebildet werden knöcherne Strukturen, die quasi zusammen auf eine Ebene projiziert werden. Man erkennt Frakturen, tumoröse und entzündliche Veränderungen des Knochens sowie Störungen der Knochenstruktur. Eine Röntgenuntersuchung ermöglicht die Darstellung der Lagebeziehung der Knochen zueinander und Veränderungen der Gelenke wie eine Verrenkung („Luxation“). Durch Stellungsveränderungen der Knochen kann auf Kapsel- und Bandverletzungen geschlossen werden

Ein Röntgenbild kann nur knöcherne Strukturen und manche Fremdkörper abbilden. Bänder, Sehnen und sonstige „Weichteile“ sind nicht zu sehen.

Jede Röntgenuntersuchung hat eine gewisse Strahlenbelastung. Bei der Röntgenaufnahme der Hand ist diese im Vergleich zu Röntgenuntersuchungen an Brust- und Bauchraum nur minimal. Gleichermaßen sollte grundsätzlich nur bei einer konkreten Fragestellung geröntgt werden.

Auf dem linken Bild eine „normale“ Röntgenaufnahme der Hand. Der Bruch des Kahnbeins ist nur eben sichtbar. Die Abbildung der Computertomografie (Bildmitte) zeigt den Bruch deutlich, die seitliche Aufnahme dazu (rechts) die Verschiebung und Verkippung der Fragmente.

Auch die Computertomografie ist prinzipiell eine Röntgenuntersuchung. Mit einer Computertomografie (CT) wird die Hand geröntgt und rechnerisch in kleinen „Scheiben“ abgebildet, die dann getrennt betrachtet werden. Auch ist es möglich, das Knochenskelett dreidimensional abbilden und „von außen“ das Skelett zu betrachten. 

Die Computertomografie ist das beste Verfahren zur Darstellung der Knochenfeinstruktur. Sie dient zur Feststellung von Knochenbrüchen, deren Verlauf damit exakt beurteilt werden kann. Auch alle anderen Knochenerkrankungen wie Arthrosen, entzündliche und tumoröse Veränderungen werden abgebildet.

Bruch der körperfernen Speiche; links im „einfachen “ Röntgenbild, in der Mitte im Computertomogramm in einer Schicht und rechts im Computertomogramm in der Aufsicht

Ein Computertomogramm („CT“) ist bei komplizierten Frakturen zur Diagnose, Therapieentscheidung und -planung erforderlich. Allerdings hat ein CT eine gegenüber einer „einfachen“ Röntgenuntersuchung deutlich höhere Strahlenbelastung. 

Kahnbeinbruch im Kernspintomogram („MRT“)

Die Kernspintomografie (MRT) bildet alle übrigen Gewebe („Weichteile“) ab. Im Gegensatz zur Röntgenuntersuchung und Computertomografie, mit der die Knochenstruktur abgebildet wird, sind bei der Kernspintomografie auch alle anderen Strukturen wie Sehnen, Bänder und Nerven und deren krankhafte Veränderungen sichtbar. Dargestellt werden auch biologische Vorgänge wie eine Flüssigkeitsansammlung („Ödem“) oder auch die Durchblutung.

Am Knochen können durch eine Kernspintomografie sowohl Veränderungen der Durchblutung als auch Reizzustände abgebildet werden. Im Kernspintomogramm können sowohl eine Fraktur als auch Frakturvorstufen, bei denen der Knochen noch nicht vollständig gebrochen ist, festgestellt werden. Bei der Darstellung der Knochenfeinstruktur ist jedoch das Computertomogramm das geeignetere Verfahren.

Eine Kernspintomografie hat – im Gegensatz zum Röntgen und vor allem zum Computertomogramm – keine Strahlenbelastung. Allenfalls die Verwendung von Kontrastmittel ist bei wiederholter Durchführung zu diskutieren. 

Mit der Ultraschalluntersuchung der Hand („Sonografie„) können fast alle Strukturen der Hand dargestellt werden. Hierzu gehören Knochen und Gelenke, Sehnen, Bänder und Kapsel, Zysten und Tumoren und mit speziellem Gerät auch die Nerven bis in die kleinsten Aufzweigungen. Man kann dies von jedem beliebigen Winkel aus realisieren. Im Ultraschall ist es möglich, die Beschaffenheit und den Flüssigkeitsgehalt der Strukturen festzustellen, damit entzündliche Vorgänge festzustellen und in ihrem Verlauf zu beobachten. Eine weitere Anwendung ist die Lagekontrolle von Injektionskanülen im Gewebe, etwa bei Injektionen in ein Gelenk oder in eine Sehnenscheide. Eine Ultraschalluntersuchung ist ungefährlich und ohne jede Strahlenbelastung. Sie kann damit jederzeit wiederholt werden.

Die Ultraschalluntersuchung ist im Gegensatz zur Röntgen- oder Kernspintomografie eine dynamische Untersuchung, die eine Bewegung der Aufnahmesonde erfordert. Es können Bilder gefertigt werden, deren Aussagekraft ist jedoch begrenzt ist. Viele Details werden in ihrer Lagebeziehung im Röntgenbild oder mit einer Kernspintomografie exakter abgebildet. Die Sonografie ist einfach durchzuführen. Sie ergänzt CT und MRT und ist mit verbesserter Aufnahmetechnik zunehmend unverzichtbar.

Laboruntersuchungen sind hilfreich bei der Feststellung entzündlicher Erkrankungen und Stoffwechselveränderungen. Bei akuten bakteriellen Infektionen ergibt die Bestimmung der Zahl der weißen Blutkörperchen („Leukozyten“) einen Hinweis auf die entzündliche Aktivität. Auch das C-reaktive Protein (CRP) ist hierzu geeignet. Die Bestimmung der Harnsäure ist zum Nachweis einer bestimmten Stoffwechselstörung (Gicht) notwendig.

Bei bestimmten Fragestellungen können umfangreiche und spezielle Laboruntersuchungen notwendig sein. Dazu gehört die Abklärung bestimmter entzündlicher Veränderungen oder rheumatischer Erkrankungen – diese werden durch den Internisten oder Rheumatologen durchgeführt. 

Empfehlung

Welches Untersuchungsverfahren notwendig ist, ist von Situation zu Situation völlig verschieden und wird vorher nach dem individuell bestehenden Krankheitsverdacht festgelegt.

Letzte Aktualisierung: 8.1.2024