19. März 2024

Bösartige Tumore an der Hand

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Bei nicht heilenden Wunden und schnell wachsenden Veränderungen soll eine Gewebeprobe zum Nachweis oder Ausschluss eines bösartigen Tumors erfolgen.

Vorstufe eines weißen Hautkrebses („Morbus Bowen“) am Handrücken

Eine Gewebeneubildung kann gutartig oder bösartig sein. Ein bösartiger Tumor wächst in das umgebende Gewebe ein. Er kann in entfernt liegende Organe streuen und gefährdet auf lange Sicht das Leben des Patienten. Äußerst selten handelt es sich bei einer Gewebeneubildung an der Hand um einen bösartigen Tumor.

Ein bösartiger Tumor kann auch an der Hand von jedem vorkommenden Gewebe ausgehen. Die häufigsten bösartigen Tumore an der Hand gehen von der sonnenexponierten Haut aus. Auch flächige Hautnarben und Hautveränderungen nach Röntgenbestrahlung können zur Tumorbildung führen. Oft bestehen über Jahre hinweg Veränderungen der Haut, aus denen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt Tumore entwickeln. Plötzlich eintretende Veränderungen im Bereich einer langen bestehenden Narbe können ein Hinweis für eine Tumorentstehung sein. Ähnlich verhält es sich mit kleinen, nicht heilenden Wunden, die immer wieder aufbrechen. Beides weist auf Vorstufen eines Karzinoms („weißer Hautkrebs“) hin.

Unter dem Nagel gelegene pigmentierte Hautveränderung bei einem beginnenden schwarzen Hautkrebs („Melanom“).

Wesentlich aggressiver sind die Veränderungen beim sogenannten schwarzen Hautkrebs (Melanom). Die Wachstumsgeschwindigkeit ist hier wesentlich höher, eine Streuung im Körper wird wesentlich früher beobachtet. Heimtückisch sind Veränderungen am Fingernagel, die sich nur gelegentlich durch Pigmentveränderung des Nagels früh ankündigen. Hat man den Verdacht auf eine Hautveränderung, die nicht zur Ruhe kommt und ursächlich nicht geklärt ist, sollte ein hiermit erfahrener Hautarzt diese beurteilen. Im Zweifelsfall ist eine Probenentnahme zur feingeweblichen Untersuchung erforderlich.

Im Prinzip kann jedes Gewebe zur Bildung eines bösartigen Tumors führen. Bösartige Tumoren des Bindegewebes und Knochens (sogenanntes Sarkom) sind an der Hand jedoch eine Seltenheit. Hierzu gehören die Tumoren der Gelenkinnenhaut (synoviales Sarkom) und des Knochens (Osteosarkom) oder auch des Nervengewebes (malignes Schwannom). Meist bestehen hier tastbare Knoten im Unterhautgewebe. Die Symptome bösartiger Tumoren des Bindegewebes unterscheiden sich von gutartigen Veränderungen durch ihre Wachstumseigenschaften und ihre stetige Größenzunahme.

Solche tiefer im Bindegewebe gelegene bösartige Tumoren können mit einer körperlichen Untersuchung nicht vollständig diagnostiziert werden. Hat man ein Verdacht, ist zunächst bildgebende Untersuchungen erforderlich. Hierzu gehören Röntgenuntersuchung und Computertomografie zur Beurteilung des Knochens sowie eine Kernspintomografie (MRT) zur Darstellung von Weichteiltumoren.

Auch bei diesen tiefen gelegenen bösartigen Veränderungen kann die definitive Diagnose nur durch feingewebliche Untersuchung gestellt werden.

Gutartigen Tumoren können in einem Schritt operativ vollständig aus dem gesunden Gewebe entfernt werden.  Bei einem bösartigen Tumor ist eine Entfernung mit einem Sicherheitsabstand mit einem Saum gesunden Gewebes erforderlich.

Kernspintomografische Abbildung eines vom Knochen ausgehenden bösartigen Tumors („Sarkom“)

Hat man einen Verdacht auf das Vorliegen eines bösartigen Tumors, erfolgt daher in einem ersten operativen Schritt eine Gewebeprobe, die dann feingeweblich untersucht wird. Ist die Diagnose durch feingewebliche Untersuchung gesichert, schließt sich meist eine Umgebungsuntersuchung an, um festzustellen, ob eine Streuung vorliegt.  Erst dann kann der Therapieplan individuell festgelegt werden. In den meisten Fällen ist eine operative Entfernung mit einem Saum umgebenden gesunden Gewebes notwendig. Abhängig von der Diagnose schließt sich eine Nachbehandlung durch Bestrahlung oder Chemotherapie an.

Empfehlung

Stellt man eine nicht heilende Wunde fest oder tastbare Verdickungen die sich verändern, muss ein Facharzt aufgesucht werden.

Letzte Aktualisierung: 8.1.2024