Das Ziel der operativen Behandlung bakterieller Infektionen an der Hand ist die weitestgehend mögliche Reduktion der Keimzahl sowie sämtlichen abgestorbenen Gewebes das als Nährboden vorhanden ist.
Operationsprinzip
Der Infektionsherd muss in seiner gesamten Ausdehnung und Tiefe eröffnet werden. Sämtliches abgestorbenes und von der Infektion unmittelbar befallenes Gewebe wird möglichst vollständig entfernt. Sekret und Reste von Bluterguss werden ebenso beseitigt. Die Wunde wird soweit bei offen belassen, dass ein Sekretabfluss gewährleistet ist.
Vor der Operation
Bei der Operation handelt es sich um einen medizinischen Notfall. Eine besondere Vorbereitung auf den Eingriff findet daher nur in speziellen Situationen statt. So können bei einer mit mehrfachen Substanzen durchgeführten Blutverdünnung vorbereitende medikamentöse Maßnahmen notwendig sein. Eine Antibiotikabehandlung findet vor dem Eingriff üblicherweise nicht statt. Diese wird erst nach Abnahme von Wundsekret zur bakteriologischen Testung durchgeführt. Regelhaft erfolgt dies erst bei der Operation.
Betäubung
Eine örtliche Betäubung des Operationsgebiets ist bei einer Infektion nicht angebracht. Zum einen ist die Wirksamkeit ungenügend. Zum anderen kommt es beim Einspritzen von Lokalanästhetikum zum Öffnen von Gewebespalten, die der Infektionsausbreitung Vorschub leisten könnten. Daneben ist zur operativen Behandlung einer Handinfektion eine Blutsperre erforderlich. Hierzu ist eine Vollnarkose das günstigste Verfahren. Eine Armbetäubung ist grundsätzlich möglich, solange keine Ausbreitung entlang der Lymphbahnen bis zur Axel erfolgt ist.
Blutsperre
Die Operation erfolgt in einer Blutsperre und nicht in einer Blutleere. Eine Blutleere würde das Auswickeln des Arms erfordern. Ein solches kann zur Ausbreitung des eitrigen Sekretes im Gewebe führen und ist nicht angezeigt.
Eingriff
Der Eingriff selbst findet in einer Blutsperre statt. Der Hautschnitt muss in seiner Größe einen Zugang zum gesamten Operationsgebiet ermöglichen, soweit es sich beim Eingriff selbst darstellt. Die Länge des Schnittes kann daher größer sein als man vor der Operation angenommen hat.
Infektiöse Sekrete wird aus dem Bundesgebiet ausgespült. Ein eine Probe zur bakteriologischen Testung und Keimtestung wird entnommen. Es erfolgt jetzt die vollständige Entfernung sämtlichen nicht mehr ernährten Gewebes. Dazu gehören Haut und Unterhautgewebe ebenso wie infizierte Anteile von Sehnen, Kapseln und Bändern. Bleibt infiziertes und abgestorbenes Gewebe zurück, ist eine Ausheilung auch unter antibiotischer Therapie nicht wahrscheinlich.
Sollten am Ende der Operation durch die Entfernung von Hautanteilen und die Schwellung eine Annäherung der Hautränder nicht mehr möglich sein und liegen hier wichtige funktionelle Strukturen offen, so müssen diese vor Austrocknung geschützt werden. Man verwendet hier künstliche Hautfolie oder eine Dauerabsaugung durch einen Hautschwamm (sogenannte Vakuumversiegelung).
Mit dem Öffnen der Blutsperre kann jetzt eine antibiotische Therapie begonnen werden. Diese erfolgt zunächst blind, d. h. ohne Kenntnis der vorliegenden Bakterienstämme nach Wahrscheinlichkeit der Antibiotikawirkung. Nach Vorliegen der bakteriologischen Testung ist eine Modifikation der Therapie möglich
Nach der Operation
Beim Vorliegen einer bakteriellen Infektion soll nach deren operativer Behandlung mechanische Ruhe eingehalten werden. In der Regel ist die Hand geschient. Eine Kompression oder Abflussstörung durch den Verband soll vermieden werden. Die Hand wird hoch gelagert, es werden ausreichend Schmerzmittel gegeben.
Die Bewegung der nicht beteiligten Gelenke und Finger soll frühestmöglich begonnen werden. Voraussetzung ist jedoch eine eindeutige Beruhigung des Infektionsgeschehens. Diese wird anhand der Beschaffenheit der Wunde und einer eventuellen Sekretbildung überwacht. Hilfreich zusätzlich ist der Verlauf von Laborbefunden.
Gelingt es die Operation in einem Schritt zu beruhigen, so können die Fäden planmäßig entfernt werden. Danach ist eine Beübung möglich.
Nicht selten wurde zur Abdeckung tieferer Strukturen Folie verwendet. In diesen Fällen ist nach Beruhigung der Infektion ein zweiter Eingriff zum Verschluss der Haut möglich. Sofern Anteile der Haut durch die Infektion verloren gingen und ein Hautdefekt besteht, besteht auch die Notwendigkeit einer Hautverpflanzung oder Hautverschiebung aus der Umgebung.
Nicht selten kommt es auch nach Abheilung einer Infektion zur Bewegungseinschränkung der Gelenke in der Umgebung des Infektionsgeschehens. Eine intensive Beruhigung ist erst nach definitiver Beruhigung der Infektion und Abheilung eventueller Hauttransplantation möglich.
Risiken und Komplikationen
Je nach Ausprägung und Ausbreitung der Infektion ist die Entfernung von funktionell wichtigen Strukturen notwendig sofern diese infiziert und abgestorben sind. Dies betrifft Sehnen, Kapselanteile aber auch Nerven und Blutgefäße. Wiederherstellen Maßnahmen sind hier erst nach vollständiger Abheilung nach einem längeren Intervall möglich.
Nicht immer führt ein einzelner operativer Eingriff zu einer definitiven Beruhigung der Infektion. Bei Handinfektionen wird dies angestrebt. Das funktionelle Ergebnis nach Abheilung ist immer dann besser, wenn es gelingt, die Infektion mit einem einzigen operativen Schritt zu beruhigen. Besteht die Infektion nach einer operativen Sanierung weiter sind nicht selten weitere Schritte notwendig. Die Häufigkeit lokaler Komplikationen nimmt bei Wiederholungseingriffen zu.
Aussichten
Die Aussichten nach der Behandlung einer bakteriellen Infektion hängen ganz wesentlich von deren Ausbreitung und der Beteiligung wichtiger Strukturen ab. Ein wesentlicher Faktor ist der Zeitpunkt des operativen Eingreifens. Das Übergreifen einer Infektion auf benachbarte Strukturen ist ein zeitabhängiger Vorgang, der nach Möglichkeit vermieden werden soll.
Prinzipiell ist es möglich, zu späteren Zeitpunkt operative Maßnahmen zur Funktionsverbesserung durchzuführen. Dies soll nach einem möglichst langen Zeitintervall erfolgen.
Letzte Aktualisierung: 4.8.2024