10. Oktober 2024

Arthrose nach Kahnbeinfraktur

Druckversion als PDF Häufig gestellte Fragen

Teilversteifung des Handgelenks Versteifung des Handgelenks Denervation des Handgelenks

Eine nicht verheilte Kahnbeinfraktur („Kahnbeinpseudarthrose“) führt über Jahre allmählich zur fortschreitenden Arthrose des Handgelenks.

Arthrose des Handgelenks bei nicht verheilter Kahnbeinfraktur („Kahnbeinpseudarthrose“)

Ganz allmählich im Laufe von Jahren kommt es zum Abbau von Knochensubstanz zwischen den beiden ehemaligen Bruchflächen. Es entwickelt sich eine Verkürzung des Kahnbeins und eine Veränderung der Stellung der Handwurzelknochen zueinander. Mit der geänderten Druckbelastung der Gelenkflächen entsteht eine Fehlbelastung des Knorpels.

Es kommt zum Abrieb der Knorpeloberfläche und damit zur Verschleißerkrankung des Handgelenks („Arthrose“). Die Arthrose beginnt im Bereich der Fraktur (Pseudarthrose) und geht im Lauf von Jahren auf die übrige Handwurzel über.

In deren Verlauf nehmen Handgelenksschmerzen zu; die Beweglichkeit nimmt mehr und mehr ab. Als zeitlicher Rahmen für die Arthroseentwicklung nach einem nicht verheilten Kahnbeinbruch wird eine Spanne zwischen 5 und 15 Jahren angenommen. In manchen Fällen ist das Handgelenk auch über längere Zeit beschwerdefrei, erst nach Jahren treten dann Schmerzen auf, gelegentlich auch, ohne dass man sich an die ursprüngliche Verletzung genau erinnern kann.

Ist als Folge einer Kahnbeinfraktur eine Arthrose bereits eingetreten, kann auch eine erfolgreiche Behandlung eines Falschgelenks mit knöcherner Ausheilung des Kahnbeins den ursprünglichen Zustand nicht mehr wiederherstellen. Zur Linderung bestehender Schmerzen müssen andere Wege bestritten werden.  Die Behandlung dient dann wie bei allen anderen Arthroseformen zur Linderung arthrosebedingter Schmerzen. Konservative Behandlungen können diese in einem gewissen Umfang bessern, meist temporär und auch nicht vollständig.

Die operative Behandlung hat bei der Arthrose aufgrund einer Kahnbeinfraktur gute Erfolgsaussichten hinsichtlich der Schmerzlinderung. Die Arthrose ist hier anfangs auf die Umgebung des Kahnbeins begrenzt.

Zu den operativen Möglichkeiten gehören:

Auf operativem Weg können schmerzleitende Nervenfasern zum Handgelenk unterbrochen werden („Denervation„).  Dabei handelt es sich auch nur um schmerzleitende Nervenfasern: Gefühl und Motorik bleiben unbeeinträchtigt.

Der Effekt einer solchen Denervation ist individuell sehr verschieden und kann für den Einzelfall nicht sicher vorhergesagt werden. Eine Denervation führt erfahrungsgemäß bei etwa 2/3 der operierten Patienten zu einer zufriedenstellenden Schmerzlinderung, die dann über einige Jahre anhält.

Die Entfernung des erkrankten Kahnbeins und Teilversteifung der Handwurzel („Mediokarpale Teilarthrodese“). Mit der Entfernung des Kahnbeins wird der erkrankte Gelenkabschnitt beseitigt. Um die Form der Handwurzel zu erhalten, müssen die übrigen Handwurzelknochen miteinander verbunden werden. Die Beweglichkeit des Handgelenks wird hierdurch um die Hälfte gemindert.

Ist die Arthrose weit fortgeschritten, ist zur Schmerzbeseitigung nur noch die definitive Versteifung („Arthrodese“) des Handgelenks möglich. Mit einer Versteifung des Handgelenks erreicht man eine weitgehend schmerzfreie Stabilität. Heben und Senken im Handgelenk sind nicht mehr möglich, die Unterarmdrehung sowie die Bewegung von Daumen und Fingern ist nicht beeinträchtigt.

Empfehlung

Wird eine Handgelenksarthrose bei bestehender Kahnbeinpseudarthrose erstmals festgestellt, sollte geprüft werden, ob eine Versorgung des Kahnbeins selbst zu dessen knöcherner Heilung noch Sinn macht.

Ist die nicht der Fall, ist eine operative Behandlung nur zur Besserung bestehender Beschwerden sinnvoll und angezeigt. Sind diese nur sporadisch und wenig ausgeprägt, wird man eher zum Abwarten raten.

Für die Wahl des Operationsverfahrens ist das Arthrosestadium wichtig. Eine Teilversteifung ist so lange möglich, wie nicht alle Bereiche des Handgelenks von der Arthrose betroffen sind.

Letzte Aktualisierung: 4.8.2024