19. April 2024

Arthrose nach Kahnbeinfraktur – Häufig gestellte Fragen

Zunächst muss die Ursache der Beschwerden geklärt sein. Es kann ja auch eine verletzungsunabhängige sonstige Störung vorliegen.

Die möglichen Ursachen sind mannigfaltig und haben ganz unterschiedliche Konsequenzen. Dazu gehören Verletzungsfolgen ebenso wie entzündliche und degenerative Veränderungen.

Ohne eine kompetente ärztliche Untersuchung und Abklärung kommt man nicht weiter.

Veränderungen am Knochen, wie etwa ein Folgezustand nach einem Kahnbein- oder Speichenbruch können nach körperlicher Untersuchung mit einfacher Röntgenaufnahme gestellt werden. Eine Kernspintomografie ist sinnvoll, wen der Verdacht auf zusätzlich bestehende krankhafte Veränderungen besteht.

Ist die Diagnose gesichert, kann zur Therapieplanung in besonderen Situationen eine Computertomografie sinnvoll sein. Dies ist der Fall, wenn es darum geht, ob eine Wiederherstellung des Kahnbeins selbst noch sinnvoll ist.

Wie bei jeder anderen Arthroseform können bei der Arthrose des Handgelenks nach Kahnbeinfraktur die Knorpelveränderungen am Handgelenk nicht beseitigt werden. Immer ist es möglich, arthrosebedingten Schmerzen zu lindern. Im Vordergrund stehen medikamentöse Therapien, auch als Injektion direkt in das Handgelenk. Auch eine Behandlung mit Röntgenstrahlen kann wirksam sein. Die Entwicklung der Arthrose selbst wird mit der konservativen Therapie nicht beeinflusst.

Die Verfahren zur operativen Behandlung der Arthrose des Handgelenks unterscheiden sich nicht wesentlich von denen zur operativen Behandlung von Arthrosen anderer Ursache.

Bei einer Denervierung werden schmerzleitende,zum Handgelenk führende Nervenfasern unterbrochen. Es handelt sich um einen relativ kleinen Eingriff. Die Arthrose bleibt unverändert bestehen und schreitet auch weiter fort.

Eine Teilversteifung ist eher möglich als bei anderen Arthroseformen. Nach einer Kahnbeinfraktur bleibt die Arthrose über lange Zeit auf die Umgebung des Handgelenks begrenzt und andere Bereiche des Gelenks bleiben lange unbeeinträchtigt.

Eine vollständige Versteifung kann bei jeder Form der Handgelenksarthrose durchgeführt werden. Im Regelfall resultiert eine weitgehend schmerzfreie Belastbarkeit.

Künstliche Handgelenke sind noch nicht ausgereift und damit auch nicht verlässlich dauerhaft haltbar. Meist muss nach einigen Jahren die Prothese wieder entfernt und das Handgelenk doch versteift werden.

Es besteht keine medizinische Dringlichkeit.

Eine Wiederherstellung des Kahnbeins selbst ist nur bei beginnenden und örtlich umschriebenen arthrotischen Veränderungen sinnvoll. Es besteht ein gewisser medizinischer Grund, mit der Operation nicht Jahre abzuwarten.

Eine Teilversteifung kann in frühen Entwicklungsstadien sinnvoll durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine noch erhaltene und unbeschädigte Gelenkfläche zwischen Speiche und Mondbein. Auch hier sollte nicht über Jahre gewartet werden

Wichtigstes Kriterium zur operativen Behandlung der fortgeschrittenen Arthrose nach Kahnbeinfraktur ist die Intensität bestehender Beschwerden. Eine Denervation wie auch eine definitive Versteifung des Handgelenks kann in jedem Stadium der Erkrankung durchgeführt werden.

Die Veränderungen schreiten langsam fort. Dies geht allmählich und dauert über Jahre.

Auch in späten Stadien kann immer noch eine Denervation oder auch eine definitive Versteifung durchgeführt werden.

Jeder Eingriff hat mögliche Komplikationen.

Eine Denervation ist ein vergleichsweiser kleiner Eingriff. Hier ist jedoch die Wirkung nicht immer ausreichend.

Nach einer (Teil-)Versteifung ist die Nachsorge langwierig. Es resultiert immer eine eingeschränkte Beweglichkeit.

Die vollständige Versteifung des Handgelenks entspricht der Situation beim Tagen einer Schiene. Bestimmte Tätigkeiten sind nicht mehr möglich.

Die Wunde ist verschlossen, die Hand verbunden und geschient. Nach etwa 10 Tagen werden die Fäden gezogen. Das Handgelenk kann dann bewegt werden.

Die Belastung sollte nur langsam gesteigert werden. Eine spezielle physikalische Therapie ist nicht notwendig.

Die Wunde am Handgelenk ist geschlossen und verbunden, das Handgelenk ist geschient. Am Folgetag wird sie verbunden, nach 10 Tagen die Fäden entfernt.

Die Immobilisation des Handgelenks dauert 6-8 Wochen bei unkomplizierter Knochenheilung. Dann wird allmählich mobilisiert. Wurden zur Fixierung Metallstifte verwendet („Kirschner-Drähte“), können diese frühestens jetzt entfernt werden. Die Belastung kann erst nach Knochenheilung etwa nach 3 Monaten allmählich aufgenommen werden.

Nach der Operation sind die Wunden an Handgelenk und am Beckenkamm geschlossen und verbunden. Das Handgelenk ist geschient. Die Fäden können nach ca. 10 Tagen entfernt werden.

In den meisten Fällen wurde zur Fixierung eine Metallplatte verwendet. Die Stabilität reicht hier aus, sodass die Unterarmdrehung und die Bewegung von Daumen und Fingern von Anfang an möglich ist. Bis zur Belastbarkeit vergehen allerdings auch etwa drei Monate.

Für die Hand betrachtet handelt es sich um einen mittelgroßen Eingriff. Regelhaft kommt es nach der Operation zu einer Schwellung des Handgelenks, die sich allmählich zurückbildet. Auch wenn gravierende Störzungen der Wundheilung wie bei anderen Handoperationen selten sind, ist doch eine schwellungs- und schmerzbedingte Funktionseinschränkung für einen Zeitraum nach der Operation vorhanden.

In seltenen Fällen bleibt die Knochenheilung aus oder ist verzögert; hier sind dann weitere Maßnahmen notwendig.