19. August 2025

08 Was spricht gegen eine Operation?

Jeder Eingriff hat mögliche Komplikationen.

Eine Denervation ist ein vergleichsweiser kleiner Eingriff. Hier ist jedoch die Wirkung nicht immer ausreichend.

Nach einer (Teil-)Versteifung ist die Nachsorge langwierig. Es resultiert immer eine eingeschränkte Beweglichkeit.

Die vollständige Versteifung des Handgelenks entspricht der Situation beim Tagen einer Schiene. Bestimmte Tätigkeiten sind nicht mehr möglich.

07 Welche operativen Möglichkeiten gibt es?

Bei einer Denervierung werden schmerzleitende zum Handgelenk führende Nervenfasern unterbrochen. Es handelt sich um einen relativ kleinen Eingriff. Die Arthrose bleibt unverändert bestehen und schreitet auch weiter fort.

Eine Teilversteifung ist nur bei bestimmten Arthroseformen möglich und sinnvoll. Bei einer Teilversteifung bleibt eine eingeschränkte Beweglichkeit erhalten. Ein Fortschreiten der Arthrose ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Eine vollständige Versteifung kann bei jeder Form der Handgelenksarthose durchgeführt werden. Bei einer teilweisen oder vollständigen Versteifung sind Heben und Senken nicht mehr möglich, die Unterarmdrehung bleibt erhalten, ebenso wie die Beweglichkeit vom Daumen und Fingern. Im Regelfall resultiert eine weitgehend schmerzfreie Belastbarkeit.

Künstliche Handgelenke sind noch nicht ausgereift und damit auch nicht verlässlich dauerhaft haltbar. Meist muss nach einigen Jahren die Prothese wieder entfernt und das Handgelenk versteift werden.

06 Was passiert, wenn nicht operiert wird?

Die Arthrose schreitet langsam voran. Allmählich nehmen Schmerzen und Bewegungseinschränkung zu. Dies kann in Schüben verlaufen. Zwischen den Aktivitätsphasen können Zeitintervalle mit geringen Symptomen liegen.

05 Wann soll operiert werden?

Frühe operative Eingriffe sind nur bei bestimmten Vorerkrankungen wie zum Beispiel bei Fehlstellung nach Fraktur angebracht. Bei manifester Arthrose soll nur operiert werden, wenn keine andere Therapie hilft. So kann die Notwendigkeit ständiger Medikamenteneinnahme ein Grund zur Operation sein.

In den allermeisten Fällen besteht keine Dringlichkeit.

04 Kann man konservativ, d.h. ohne Operation behandeln?

Die konservative Behandlung bessert arthrosebedingte Beschwerden. Eine Therapie der Arthrose selbst mit Wiederherstellung der zerstörten Gelenkflächen ist nicht möglich.

Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die arthrosebedingte Beschwerden lindern können. Die Liste ist lang: Vorübergehende Schienung, Medikamente zum Einnehmen oder injiziert, verschiedene Formen der Behandlung mit Röntgenstrahlen. Die Wirkung und deren Dauer ist individuell verschieden und kann im Einzelfall schlecht vorhersagbar.

Eine besondere Situation liegt bei entzündlicher Gelenkerkrankung (Rheuma) und Stoffwechselerkrankungen (Gicht) vor. Hier kann die medikamentöse Behandlung das Fortschreitender Arthrose verlangsamen.

03 Welche Untersuchungen sind notwendig, damit die Diagnose gestellt werden kann?

Die körperliche Untersuchung ergibt Hinweise, auch zu möglichen Arthrosen anderer Gelenke.

Eine einfache Röntgenuntersuchung des Handgelenks in zwei Ebenen kann in den meisten Fällen zur sicheren Diagnose führen. Weitere Untersuchungen wie Computertomogramm (CT) und Kernspintomogramm (MRT) sind bei spezieller zusätzlicher Fragestellung angebracht.

Besteht der Verdacht auf entzündliche Veränderungen („Rheuma“) oder eine Stoffwechselstörung („Gicht“) können Blutuntersuchungen nötig sein.