Frühe operative Eingriffe sind nur bei bestimmten Vorerkrankungen wie zum Beispiel bei Fehlstellung nach Fraktur angebracht. Bei manifester Arthrose soll nur operiert werden, wenn keine andere Therapie hilft. So kann die Notwendigkeit ständiger Medikamenteneinnahme ein Grund zur Operation sein.
In den allermeisten Fällen besteht keine Dringlichkeit.