16. August 2025

09 Was muss ich nach der Operation beachten?

Das Handgelenk  ist verbunden und geschient.

Die Finger können bewegt werden, der Daumen, soweit es die Schienung zulässt. Eine Hochlagerung mindert Schmerzen und führt zur schnelleren Abschwellung.

08 Was passiert, wenn nicht operiert wird?

Ganz allmählich im Verlauf von Jahren kommt es zum Knochenabbau an den Frakturflächen. Das Kahnbein wird verkürzt und es kommt zur Fehlbelastung der Knorpelflächen zwischen Kahnbein und Speiche. Der Knorpel wird abgebaut und es entwickelt sich eine Handgelenksarthrose. Als Folge kommt es allmählich zu zunehmenden Belastungsschmerzen und einer Bewegungseinschränkung des Handgelenks.

07 Wann soll operiert werden und wie dringlich ist der Eingriff?

Die Operation ist nicht eilig. Der Kahnbeinbruch liegt schon lange zurück, die weitere Entwicklung zur Arthrose verläuft allmählich im Verlauf von Jahren.

Da die Aussicht auf eine erfolgreiche Wiederherstellung des Kahnbeins und die Verhinderung der Arthroseentwicklung ist zeitabhängig. Es sollte daher nicht unnötig weiter abgewartet werden.

06 Welche Behandlungsmöglichkeiten habe ich?

Ziel der operativen Behandlung ist die Wiederherstellung des Kahnbeins in der ursprünglichen Form. Hierzu ist es notwendig, dass zwischen den nicht verheilten Knochenfragmenten befindliche Gewebe zu entfernen und die Lücke zwischen den Fragmenten mit gesundem Knochen aufzufüllen.

Zusätzlich ist eine Stabilisierung durch einen Kraftträger notwendig. Die technischen Alternativen bestehen in der Verwendung speziell entwickelter Doppelgewindeschrauben („Herbert-Schraube“) oder auch kleiner Metallstifte (Kirschner-Drähte). Auch für die Wahl des transplantierten Knochens existieren alternative Möglichkeiten. Welches das für Sie richtige Verfahren ist, muss anhand der Bruchform und der Veränderung der Knochenstruktur individuell ausgewählt werden.

05 Kann man konservativ, das heißt ohne Operation behandeln?

Liegt die Verletzung schon Monate zurück, und hat sich nach dem Knochenbruch ein so genanntes Falschgelenk (Pseudarthrose) ausgebildet. Eine Heilung mit Zusammenwachsen der Knochenfragmente kann allein durch konservative Maßnahmen wie etwa eine Gipsruhigstellung nicht mehr erreicht werden.

04 Welche Untersuchungen sind notwendig, damit die Diagnose gestellt werden kann?

Sofern eine nicht verheilte Kahnbeinfraktur („Pseudarthrose“) vorliegt, kann In den meisten Fällen kann die Diagnose durch einfache Röntgenaufnahmen gestellt werden. Auch eine Arthrose des Handgelenks anderer Ursache sieht man im Röntgenbild.

Kann die Diagnose nicht gestellt werden, können weitere Untersuchungen wie eine Kernspintomografie (MRT) oder Computertomografie (CT) notwendig sein. 

Auch zur Behandlungsplanung kann in bestimmten Fällen eine Computertomografie hilfreich und notwendig sein.

02 Nach einer früheren Handgelenksverletzung wurden Röntgenaufnahmen angefertigt. Ein Bruch wurde damals nicht festgestellt. Bedeutet dies, dass ein Bruch sicher ausgeschlossen wurde?

Leider nein.

In manchen Fällen kann die Verletzung auf den ersten Röntgenbildern nicht zu sehen sein. Sofern keine Spezialuntersuchungen wie ein MRT durchgeführt oder weitere Aufnahmen im Verlauf angefertigt wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass doch ein Knochenbruch vorlag. Auch ist es möglich, dass trotz ausgebliebener Knochenheilung in den ersten Jahren nur wenige Beeinträchtigungen vorhanden waren.

12 Mit welchen Dauerfolgen muss ich rechnen?

Nach einer Nervendurchtrennung kommt es im Regelfall nicht mehr zur vollständigen Erholung. In unterschiedlichem Grade bleiben Gefühlsstörungen oder Muskellähmungen zurück.

Zusätzlich kann es zur Entwicklung einer Berührungsempfindlichkeit im Narben- und Verletzungsbereich und zur Ausbildung eines schmerzhaften Nervenknotens („Neurom“) kommen.