Die Verfahren zur operativen Behandlung der Arthrose des Handgelenks unterscheiden sich nicht wesentlich von denen zur operativen Behandlung von Arthrosen anderer Ursache.
Bei einer Denervierung werden schmerzleitende,zum Handgelenk führende Nervenfasern unterbrochen. Es handelt sich um einen relativ kleinen Eingriff. Die Arthrose bleibt unverändert bestehen und schreitet auch weiter fort.
Eine Teilversteifung ist eher möglich als bei anderen Arthroseformen. Nach einer Kahnbeinfraktur bleibt die Arthrose über lange Zeit auf die Umgebung des Handgelenks begrenzt und andere Bereiche des Gelenks bleiben lange unbeeinträchtigt.
Eine vollständige Versteifung kann bei jeder Form der Handgelenksarthrose durchgeführt werden. Im Regelfall resultiert eine weitgehend schmerzfreie Belastbarkeit.
Künstliche Handgelenke sind noch nicht ausgereift und damit auch nicht verlässlich dauerhaft haltbar. Meist muss nach einigen Jahren die Prothese wieder entfernt und das Handgelenk doch versteift werden.