Bei einer Denervierung werden schmerzleitende zum Handgelenk führende Nervenfasern unterbrochen. Es handelt sich um einen relativ kleinen Eingriff. Die Arthrose bleibt unverändert bestehen und schreitet auch weiter fort.
Eine Teilversteifung ist nur bei bestimmten Arthroseformen möglich und sinnvoll. Bei einer Teilversteifung bleibt eine eingeschränkte Beweglichkeit erhalten. Ein Fortschreiten der Arthrose ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Eine vollständige Versteifung kann bei jeder Form der Handgelenksarthose durchgeführt werden. Bei einer teilweisen oder vollständigen Versteifung sind Heben und Senken nicht mehr möglich, die Unterarmdrehung bleibt erhalten, ebenso wie die Beweglichkeit vom Daumen und Fingern. Im Regelfall resultiert eine weitgehend schmerzfreie Belastbarkeit.
Künstliche Handgelenke sind noch nicht ausgereift und damit auch nicht verlässlich dauerhaft haltbar. Meist muss nach einigen Jahren die Prothese wieder entfernt und das Handgelenk versteift werden.