Liegt eine erhebliche Fehlstellung vor, und kann diese durch eine geschlossene Einrichtung („Reposition“) des Bruchs nicht beseitigt werden, so soll diese durch eine operative Stabilisierung korrigiert werden. Eine solche erhebliche Fehlstellung liegt dann vor, wenn Unregelmäßigkeiten der Gelenkfläche bestehen, wenn oder der Bruch in der Längsachse stark abgeknickt ist oder eine Längendifferenz zwischen Elle und Speiche durch den Bruch eingetreten ist.
Auch manche Begleitverletzungen können ein Grund zur operativen Behandlung sein. Hierzu gehören Brüche der Handwurzelknochen oder eine Nervendruckschädigung im Karpaltunnel.