Es besteht keine medizinische Dringlichkeit.
Eine Wiederherstellung des Kahnbeins selbst ist nur bei beginnenden und örtlich umschriebenen arthrotischen Veränderungen sinnvoll. Es besteht ein gewisser medizinischer Grund, mit der Operation nicht Jahre abzuwarten.
Eine Teilversteifung kann in frühen Entwicklungsstadien sinnvoll durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine noch erhaltene und unbeschädigte Gelenkfläche zwischen Speiche und Mondbein. Auch hier sollte nicht über Jahre gewartet werden
Wichtigstes Kriterium zur operativen Behandlung der fortgeschrittenen Arthrose nach Kahnbeinfraktur ist die Intensität bestehender Beschwerden. Eine Denervation wie auch eine definitive Versteifung des Handgelenks kann in jedem Stadium der Erkrankung durchgeführt werden.