Besteht die Notwendigkeit zur Operation und wird diese nicht durchgeführt, bleibt die knöcherne Heilung aus oder erfolgt in einer Fehlstellung. Das zu erwartende Ergebnis hängt vom Grad der Fehlstellung ab.
Mögliche Folgen sind eine unvollständige Streckung des Endgelenks und als Spätfolge eine Arthrose im weiteren Verlauf über die folgenden Jahre.