Leider nein.
In manchen Fällen kann die Verletzung auf den ersten Röntgenbildern nicht zu sehen sein. Sofern keine Spezialuntersuchungen wie ein MRT durchgeführt oder weitere Aufnahmen im Verlauf angefertigt wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass doch ein Knochenbruch vorlag. Auch ist es möglich, dass trotz ausgebliebener Knochenheilung in den ersten Jahren nur wenige Beeinträchtigungen vorhanden waren.