Operationsprinzip
Die Verletzungswunde wird gereinigt und der Zugang vergrößert. Das Ausmaß des eingetretenen Schadens an den Beugesehnen wird exakt festgestellt, ebenso eventuelle Verletzungen von Nerven und Blutgefäßen. Der Sehnengleitkanal wird ebenfalls soweit notwendig geöffnet um eine Naht durchführen zu können.
Sollten die Sehnenstümpfe sich zurückgezogen haben, kann es notwendig sein, diese durch einen zweiten Schnitt aufzusuchen. Beide Sehnenstümpfe werden in das Verletzungsgebiet hin mobilisiert und mit einer in der Sehne selbst versenken Naht genäht. Die Strukturen des Sehnengleitkanals werden soweit genäht, wie dies ohne eine Behinderung des sehen Gleiten möglich ist.
Nach der Sehnennaht kann es notwendig sein, durchtrennten Nerven oder Blutgefäße ebenfalls chirurgisch zu versorgen.
Die Hand wird verbunden. Angelegt wird eine Schiene, die vom Unterarm bis zu den Fingerkuppen reicht. Diese beugt das Handgelenk und die ersten Fingergelenke (Fingergrundgelenke). Mit der Beugestellung kommt es zur Entlastung der genähten Sehne. Am Fingernagel wird ein Gummizügel befestigt, der den Finger in die Beugeseite zieht.
Nach der Operation
Bei der Nachbehandlung nach Kleinert werden Handgelenk und Fingergrundgelenk mit einer streckseitig angelegten Schiene in einer mittleren Beugestellung gehalten. Am Fingernagel wurde ein Gummizügel befestigt, der Mittel- und Endgelenk des betroffenen Fingers beugt. Mehrmals täglich wird der Finger durch Muskelanspannung aktiv bis zur vollständigen Streckung von Mittel- und Endgelenk getreckt. Die Anspannung zur Fingerstreckung wird dann allmählich verringert, bis durch den Zug des Gummizügels wieder eine Beugestellung eintritt. Eine eigenständige aktive Beugung wird streng vermieden- dies erfolgt unter Anleitung.
Nach 3 Wochen darf auch aktiv, d.h. durch selbständige Fingerbeugung bewegt werden. Die Schiene wird jetzt abgenommen, der Finger dann für weitere 2 Wochen mit einem Gummizügel zum Handgelenk geführt und erst in der 6. Woche freigegeben. Die Belastung kann dann langsam gesteigert werden.
Ist es trotz aller Bemühungen zu einer Bewegungseinschränkung des Fingers gekommen, können frühestens nach 6 Wochen die Gelenke durch vorsichtige passive Dehnungsübungen mobilisiert werden. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann die passive Beübung durch eine Quengelschiene unterstützt werden.
Eine eigentliche Belastbarkeit, die eine Beugung des Fingers gegen Widerstand ermöglicht, ohne dass es zum Riss der genähten Sehne kommt, ist erst nach 12-16 Wochen gegeben.
Risiken und Komplikationen
Wird zu früh belastet, kann die genähte Beugesehne reißen. Wird dies unmittelbar bemerkt, kann in günstiger Situation eine erneute Naht der genähten und gerissenen Sehne durchgeführt werden.
In einigen Fällen bleibt eine Bewegungseinschränkung zurück. Bedingt ist diese durch narbige Verklebungen im Verletzungs- und Nahtbereich. Diese kann durch eine operative Maßnahme gebessert werden. Dies ist kompliziert und der Erfolg ist unsicher.
Aussichten
Nach einer Beugesehnendurchtrennung bietet eine zeitnahe Sehnennaht mit anschließender sorgfältiger und langdauernder Nachbehandlung eine Aussicht auf ein gutes funktionelles Ergebnis.
Tatsächlich kommt es nicht zu selten zu einem nicht perfekten Ergebnis mit eingeschränkter Streckfähigkeit des mittleren Fingergelenks. Ist eine erhebliche Bewegungseinschränkung verblieben, kann es in den folgenden Wochen durch allmähliche Lockerung der Narben und Verklebungen zu einer graduellen Besserung kommen. Eventuelle operative wiederherstellende Maßnahmen sollten daher erst nach Abschluss der Narbenlockerung, frühestens jedoch nach 6 Monaten durchgeführt werden.