30. Dezember 2024

Schwannom

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Jeder menschliche Nerv bestehen aus einer großen Zahl von Einzelfasern. Jede Einzelfaser wird von einem zentralen Faseranteil und einer Hülle. Die Hülle wird vom bestimmten Zelltyp gebildet – die Schwann’sche Zelle. Die Einzelfasern sind in Bündeln („Faszikel“) angeordnet. Mehrere Bündel bilden denn den Nerven.

Ein Schwannom entsteht durch das ungeregelte Wachstum ausgehend von einer Schwann’schen Zelle. Zunächst entsteht eine Verdickung des einzelnen Faserbündels. Mit der Zeit nimmt diese zu. Die umgebenden Faserbündel flachen sich ab, verlieren ihre ursprüngliche Form und liegen wie eine verdickte Kapsel über dem Tumor.

Die Funktion des Nervs bleibt über sehr lange Zeit völlig unbeeinträchtigt. Abhängig von der Lage des Tumors kann es durch Druck auf das umgebende Gewebe zu Reizerscheinungen oder Nervenausfällen kommen. Unbehandelt nimmt ein Schwannom allmählich immer weiter an Größe zu.

Ein gutartiges Schwannom ist in den allermeisten Fällen gutartig. Beim Tumorwachstum findet keine Infiltration der angrenzenden Faserbündel statt. Auch wächst der Tumor nicht in die Umgebung ein. In vielen Fällen verläuft die Tumorentwicklung langsam über Jahre ohne wesentliche Beschwerden.

Ein Schwannom verursacht – in Abhängigkeit – dessen Lokalisation anfangs nur geringe Symptome. Häufig ist nur eine schmerzfreie Verdickung zu tasten. Hilfreich ist eine Ultraschalluntersuchung („Sonografie“) oder ein Kernspintomogramm. Hier kann die Lagebeziehung zu dem ausgehenden Nerven zweifelsfrei festgestellt werden.

Die Behandlung besteht in der operativen Entfernung des Tumors aus dem betroffenen Nerven. Die den Tumor bildende Einzelfaserbündel wird im gesunden Anteil des Nervs isoliert und von den nicht betroffenen Faserbündeln separiert („Neurolyse“). Die über dem Tumor aufgespannten, nicht betroffenen Faserbündel werden dann millimeterweise von der Tumorkapsel abgelöst und geschont. Das den Tumor bildende Einzelfaserbündel wird mit dem Schwannom abgesetzt.

Die operative Entfernung des Tumors ist nur zusammen mit dem Faserbündel möglich, von dem der Tumor ausgeht. Zwangsläufig kommt es durch den Eingriff zu einem Verlust eines kleinen Anteils des Nervs. In den meisten Fällen kommt es zu einer Gefühlsstörung in einem beschriebenen Hautabschnitt oder einer gewissen Schwäche eines vorsorgten Muskels. Wichtig ist die Kenntnis oder zumindest der Verdacht auf das Vorliegen eines Schwannoms vor dem Eingriff. Wird dagegen in Unkenntnis der Nervenbeziehung die aus abgeflachten Faserbündels bestehende vermeintlich Tumorkapsel mit reseziert, sind gravierende Nervenschäden zu erwarten.

Die Operation selbst ist technisch anspruchsvoll. Sie bedarf einer optischen Sichtvergrößerung und spezielle mikrochirurgische Instrumentierung, nicht zuletzt eine spezielle Erfahrung des Operateurs.

Mit der operativen Entfernung kann ein gutartigen Schwannom in den meisten Fällen definitiv beseitigt werden. Ein Neuauftreten („Rezidiv“) an gleicher Stelle ist selten. Gleichwohl sollte nach dem Eingriff in einem Abstand von einigen Monaten eine neuerliche Kernspintomografie zur Kontrolle durchgeführt werden.

Die meisten Schwannome sind gutartig. Dafür spricht das langsame Wachstum häufig über Jahre. Die sehr seltenen bösartigen Schwannome verursachen Veränderungen der Nachbargewebe. Ein Verdacht ergibt sich schon aus dem Ergebnis der Kernspintomografie. Sollte sich bei der feingeweblichen Untersuchung eines operativ entfernten Schwannoms ergeben, dass es sich doch um einen bösartigen Tumor handelt, sind weitere Untersuchungen und therapeutische Maßnahmen notwendig.

Empfehlung:

Bei einem gutartigen Tumor der Hand sollte an das Vorliegen eines Schwannoms gedacht werden – sowohl bei der Untersuchung als auch bei der operativen Entfernung.

Ein Schwannom nimmt langsam an Größe zu. Die operative Entfernung und Schonung nicht betroffener Nervenfasern wird mit zunehmender Größe schwieriger. Mit der Entfernung sollte daher nicht unnötig lange herausgezögert werden.

Letzte Aktualisierung: 5.12.2024