Es hängt von der Art und Ausprägung der Diskusschädigung ab.
Grundsätzlich werden die meisten Diskusverletzungen arthroskopisch behandelt. Nur selten gibt es einen Grund für eine offene Operation. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn erhebliche begleitende Brandverletzungen vorliegen.
Stellt man bei der Arthroskopie fest, dass nur kleinere Rissbildungen bestehen, die die Stabilität nicht beeinträchtigen, werden beschädigte Knorpelanteile und reaktive Veränderungen an der Gelenkinnenhaut entfernt.
Grobe Rissbildungen, die rekonstruktionsfähig sind, werden im Rahmen der Arthroskopie wieder genäht oder befestigt. Man muss wissen, dass danach eine lange Immobilisation notwendig ist.
Nur bei schweren Verletzungen auch der angrenzenden Bänder sind offene chirurgische Maßnahmen wie ein Bandersatz angezeigt.