19. April 2024

Arthrose am Handgelenk

Druckversion als PDF Denervation

Teilversteifung des Handgelenks Versteifung des Handgelenks

Die Arthrose des Handgelenks betrifft die Knorpelflächen der Handwurzelknochen sowie von Elle und Speiche.  Das Handgelenk ermöglicht die Drehung des Unterarms, das Heben und Senken sowie die seitliche Bewegung im Handgelenk.

Die häufigste Form der Handgelenksarthrose ist anlagebedingt und entwickelt sich ohne eine eigentliche bekannte Ursache. Es besteht eine starke erbliche Veranlagung. („Polyarthrose“).   Bestimmte Gelenke an der Hand sind besonders betroffen. Hierzu gehören die End- und Mittelgelenke der Finger, das Daumensattelgelenk und bestimmte Abschnitte des Handgelenks.

Wie andere Arthrosen kann auch die Arthrose des Handgelenks aufgrund spezifische Ursachen entstehen. Zu den möglichen spezifischen Ursachen einer Handgelenksarthrose gehören:

Röntgenbild einer Hand bei Polyarthrose

Verletzungsfolgen wie Speichenbrüche mit Handgelenksbeteiligung oder auch nicht verheilte Frakturen oder Bänderrisse in der Handwurzel („Kahnbeinpseudarthrose“).

Entzündliche Gelenkerkrankungen („Rheumatoide Arthritis“).

Stoffwechselerkrankungen (z.B. Gicht) oder Chondrokalzinose.

Bei den Verletzungsfolgen nimmt der Bruch des Kahnbeins eine besondere Rolle ein. Nicht selten heilt ein Kahnbeinbruch nicht vollständig aus und es bildet sich einen Falschgelenk (Kahnbeinpseudarthrose). Dies führt zu einer Fehlbelastung der Gelenkflächen und ganz allmählich im Laufe von Jahren zur Arthroseentwicklung. Auch Bänderrisse der Handwurzel führen zu einer ähnlichen Entwicklung. Die resultierende Fehlbelastung der Handwurzel führt auch hier ganz allmählich über Jahre hinweg zu einer Arthroseerkrankung.

Brüche der körperfernen Speiche (Radiusfraktur) haben eine gute Heilungstendenz hinsichtlich der knöchernen Konsolidierung. Ist der Bruch anfangs stark verschoben und wird die Fehlstellung nicht korrigiert, entsteht eine Fehlstellung des Handgelenks. Bei Brüchen, die in das Gelenk hineinführen, resultiert eine Fehlstellung (Stufenbildung) der Gelenkfläche selbst. Folge einer Fehlstellung ist eine unregelmäßige Belastung der Knorpelfläche, die zur Arthroseentwicklung führt.

Bei rheumatischen Erkrankungen führt die entzündlichen Veränderungen der Gelenkinnenhaut („Synovialitis“) zum Knorpelabbau undim Lauf ihrer über viele Jahre dauernden Entwicklung ebenfalls häufig zu einer Arthrose. Betroffen ist hier in den meisten Fällen neben dem Handgelenk auch das Gelenk zwischen Elle und Speiche. Charakteristisch für die Arthrose nach rheumatischer Erkrankung sind die nur geringen subjektiven Beschwerden trotz erheblicher entzündliche Gelenkveränderung.

Manche Stoffwechselerkrankungen führen zur Ablagerung von Harnsäure oder Phosphatkristallen in den Knorpel der Gelenkflächen der Hand. Bei der Gicht handelt es sich um kristalline Harnsäure. Betroffen sein können alle Gelenke. Meist sind meist zunächst die Gelenke am Fuß. Mit ihrem Verlauf über Jahre ist eine Beteiligung des Handgelenkes und auch der Fingergelenke häufig. Bei der sogenannten Chondrokalzinose kommt es zur Ablagerung von Phosphat in das Handgelenk und auch die Fingergelenke sind hier regelhaft betroffen.

Der zeitliche Verlauf der Arthroseentwicklung ist – auch am Handgelenk- abhängig von der zugrunde liegenden Ursache. Er kann ebenso wie die Ursache der Arthrose sehr unterschiedlich sein. Eine anlagebedingte Handgelenksarthrose („Polyarthrose“) entwickelt sich in der Regel ganz allmählich über Jahre. Sie kann über viele Jahre schmerzfrei verlaufen. Später, wenn die Knorpelschicht in einzelnen Abschnitten des Handgelenks vollständig verloren gegangen ist, treten Schmerzen bei Bewegung und Belastung auf. Hinzu kommt eine zunehmende Bewegungseinschränkung des Handgelenks und in einigen Fällen auch der Unterarmdrehfähigkeit.

Nach Frakturen und Bänderrissen können sich die Veränderungen auch deutlich schneller entwickeln, immer abhängig von der Ausprägung einer eventuellen Fehlstellung.

Zur Diagnosestellung einer Handgelenksarthrose ist in den meisten Fällen ein einfaches Röntgenbild ausreichend. Bei entzündlichen Erkrankungen kommen Blutuntersuchungen hinzu. Eine Kernspintomografie (MRT) oder eine Computertomografie (CT) sind nur selten erforderlich. In manchen Fällen ist es notwendig, vor einer operativen Behandlung die Knorpelflächen beurteilen zu können. Hierzu ist dann eine Arthroskopie (Spiegelung) angezeigt.

Die spontane Arthroseentwicklung kann man nur dann vorbeugen oder aufhalten, wenn eine spezifische Ursache vorliegt, die auch medizinisch erfolgreich behandelt werden kann. Dies ist bei bestimmten Verletzungsfolgen der Fall, die durch operative Maßnahmen korrigiert werden können. Dazu gehören ein nicht verheilter Kahnbeinbruch oder ein in Fehlstellung verheilter Speichenbruch. Bei rheumatischer Grunderkrankung ist eine möglichst früh begonnene medikamentöse Behandlung erfolgversprechend. Bei einer Hyperurikämie (Gicht) kommt zur medikamentösen Therapie eine entsprechende Ernährungsumstellung.

Die Veränderungen des Gelenkknorpels selbst können nicht aufgehalten oder rückgängig gemacht werden. Die Behandlung dient zur Linderung arthrosebedingter Schmerzen.

Zu den konservativen (nichtoperativen) Behandlungsmaßnahmen gehören auch bei der Arthrose des Handgelenks:

– Die /vorübergehende) Immobilisation mit einer Handgelenksschiene

– Die Einnahme von entzündungshemmenden Medikamenten oder Injektionen in das Gelenk

– Eine Behandlung mit Röntgenstrahlen

Verlaufen Arthrose und Schmerzsymptomatik in Schüben, kann eine vorübergehende Immobilisation und auch eine medikamentöse Behandlung durchaus hilfreich sein. Insbesondere können subjektive Beschwerden hierdurch abgefangen werden. Wie bei allen anderen Arthrosen soll eine Rückstellung nicht über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden. Grundsätzlich ist Bewegung ohne Belastung für die Gesamtentwicklung sinnvoll. Nur wenn mit konservativen Maßnahmen kein tragfähiges Ergebnis erzielt werden kann, kommen operative Maßnahmen in Betracht.

Operativ stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

– Die Beeinflussung der Schmerzwahrnehmung durch Eingriffe an den schmerzleitenden Nerven („Denervation„)

– Der komplette Handgelenksersatz durch eine Gelenkprothese

– Die Entfernung von erkrankten Handwurzelknochen, eventuell in Verbindung mit einer Teilversteifung der Handwurzel

– Die komplette Versteifung des Handgelenks.

Bei der Denervationsoperation werden im Rahmen eines kleinen Eingriffs ausschließlich schmerzleitende Nervenäste zum Handgelenk operativ aufgesucht und unter Sicht des Auges durchtrennt. Nicht alle schmerzleitenden Fasern können dabei identifiziert und adressiert werden. Die Schmerzbefreiung ist damit nicht vollständig, sondern graduell im Sinne einer Linderung. Im Regelfall hält die Besserung für einige Jahre an, bis wieder erneut Handgelenksschmerzen auftreten. Im Regelfall hält die Besserung für einige Jahre an, bis wieder erneut Handgelenksschmerzen auftreten.

Sind die Veränderungen des Gelenkknorpels auf bestimmte Abschnitte des Handgelenks beschränkt, (z. B. nach einer nicht verheilten Kahnbeinfraktur), so kann eine Beschwerdebesserung durch eine Entfernung des Kahnbeins und der benachbarten Knochen Mondbein und Dreiecksbein, damit der ersten Reihe der Handwurzelknochen erreicht werden („Resektion der proximalen Handwurzelreihe„). Es kommt hierdurch zur Einstellung der zweiten Reihe der Handwurzelknochen in die Gelenkfläche der Speiche. In funktioneller Sicht ist die Beweglichkeit gegenüber einem gesunden Handgelenk eingeschränkt, sie bleibt jedoch zumindest teilweise erhalten, die Schmerzen werden meist gebessert.  Der Erfolg hält im Regelfall viele Jahre an.

Auch eine Teilversteifung der Handwurzel unter Erhalt eines Teils der Beweglichkeit ist immer dann möglich, wenn Anteile des Handgelenks gesund und der Knorpel in diesen Anteilen noch belastbar sind. Dies ist in erster Linie bei Arthrosen nach Kahnbeinfrakturen und bestimmten Bänderrissen der Handwurzel der Fall. Das nicht verheilte Kahnbein wird komplett entfernt; die Handwurzel wird durch eine Verbindung der übrigen Handwurzelknochen stabilisiert. Hierzu wird in der Regel Knochengewebe vom Beckenkamm zwischen die verbleibenden Handwurzelknochen eingebracht, um eine feste knöcherne Verbindung zu erzielen. Eine zusätzliche Fixierung mit Stiften oder einer kleinen Platte ist notwendig. Der Eingriff entspricht auch in funktioneller Sicht einer Teilversteifung; die Beweglichkeit ist auf ca. ein Drittel bis zur Hälfte der normalen Handgelenksbeweglichkeit reduziert.

Inzwischen ist der vollständige Ersatz des Handgelenks durch ein künstliches Gelenk („Handgelenksendoprothese“) möglich. Dies ist auch bei weit fortgeschrittener Arthrose des Handgelenks möglich. Es besteht die Aussicht auf den Erhalt einer schmerzfreien, wenn auch reduzierten Handgelenksbeweglichkeit. Eine Endoprothese kann sich im Gebrauch allmählich lockern. Wir gehen davon nach heutiger Erfahrung aus, dass bei den jetzt zur Verfügung stehenden Modellen die Zeitspanne bis zu einer Lockerung mehrere Jahre beträgt. Man muss davon ausgehen, dass im Falle einer Prothesenlockerung weitere operative Maßnahmen erforderlich sind, hierzu gehören ein Austausch der Prothese oder auch eine endgültige Versteifung des Handgelenks.

Die komplette Versteifung („Arthrodese) des Handgelenks führt in der Regel zu einer weitgehend schmerzfreien Belastbarkeit und dem Verlust von Heben und Senken sowie der seitlichen Neigung. Nach einer kompletten Versteifung des Handgelenks ist die Drehung im Unterarm genauso weiter möglich wie die Beweglichkeit der Daumen- und Fingergelenke.

Empfehlung

Eine generelle Behandlungsempfehlung für alle Arthroseformen des Handgelenks kann nicht gegeben werden. In jedem Fall sind aktuelle Ursache und das Entwicklungsstadium in Betracht zu ziehen. Genauso wesentlich sind persönliche Umstände wie Beruf und Belastung im Alltag. In jedem Fall soll ein ganz individuelles Therapiekonzept entwickelt werden.

Letzte Aktualisierung: 8.1.2024